186 F www.stauff.com/4/de/#186 Katalog 4 § Ausgabe 06/2023 Prüfdorne Bild 1: Zuviel verpresst, maximaler Einfall überschritten Bild 1: Durch das zu enge Pressmaß ist der Nippel in der Dichtzone zu stark kollabiert. ACHTUNG: Die Einbindung ist nicht funktionsfähig. Durch diesen Fehler kann es zu einem vorzeitigen Ausfall der Schlauchleitung kommen. Der Pressdurchmesser muss noch um einige Zehntel mm vergrößert werden! Bild 2: Maximaler Nippeleinfall erreicht Bild 2. Hier wird verdeutlicht, dass der maximale Nippeleinfall erreicht ist und der Pressdurchmesser nicht weiter reduziert werden darf, da sonst auch hier die Gefahr des frühzeitigen Ausfalls der Schlauchleitung besteht! Bild 3: Optimaler Nippeleinfall Bild 3: Der optimale Nippeleinfall ist erreicht. Der Pressdurchmesser sollte nicht mehr verändert werden. Er muss aber vor jedem Schlauchchargenwechsel überprüft werden. Das erreichte Pressmaß wird dem des ermittelten Standardpressmaßes aus der Pressmaßtabelle entsprechend sein. Kontrolle der Funktionsfähigkeit der verpressten Armatur über den Nippeleinfall Z ( 1 : 1 ) Bearbeitung,VervielfältigungoderWeitergabedieserUnterlage VerwertungoderMitteilung ihres Inhaltes ist,ohneunsereausdrücklich zugestandeneZustimmung,nichtgestattet. Z Z ( 1 : 1 ) Z Bearbeitung,VervielfältigungoderWeitergabedieserUnterlage VerwertungoderMitteilung ihres Inhaltes ist,ohneunsereausdrücklich zugestandeneZustimmung,nichtgestattet. Z Z ( 1 : 1 ) Bearbeitung,VervielfältigungoderWeitergabedieserUnterlage VerwertungoderMitteilung ihres Inhaltes ist,ohneunsereausdrücklich zugestandeneZustimmung,nichtgestattet. Z Z ( 1 : 1 ) Z Bearbeitung,VervielfältigungoderWeitergabedieserUnterlage VerwertungoderMitteilung ihres Inhaltes ist,ohneunsereausdrücklich zugestandeneZustimmung,nichtgestattet. Z Z ( 1 : 1 ) Bearbeitung,VervielfältigungoderWeitergabedieserUnterlage VerwertungoderMitteilung ihres Inhaltes ist,ohneunsereausdrücklich zugestandeneZustimmung,nichtgestattet. Z Z ( 1 : 1 ) Z Bearbeitung,VervielfältigungoderWeitergabedieserUnterlage VerwertungoderMitteilung ihres Inhaltes ist,ohneunsereausdrücklich zugestandeneZustimmung,nichtgestattet. Z
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